Am 21.9.22 hat der Nationalrat mit 96 zu 85 Stimmen der parlamentarischen Initiative Marti «Armut ist kein Verbrechen» zugestimmt. Stimmt auch der Ständerat zu, kann ausländischen Personen, die mehr als 10 Jahre in der Schweiz sind wegen rechtmässigem Sozialhilfebezug nicht mehr der Aufenthalt oder die Niederlassungsbewilligung entzogen werden. Die SKOS begrüsst diesen Entscheid. Damit wird dem Nichtbezug von Sozialhilfe vorgebeugt und das System der sozialen Sicherheit gestärkt.
Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative geht es um die Koppelung des Aufenthaltsrechts an den Bezug von Sozialhilfeleistungen. Seit 2019 gibt es im Ausländer- und Integrationsgesetz das Instrument der Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung zu einer Aufenthaltsbewilligung infolge von Sozialhilfebezug. Zudem wurde die Schutzfrist von 15 Jahren aufgehoben, die eine Ausschaffung nach dieser Aufenthaltsdauer verunmöglichte. Eingeführt wurde dieser zusätzliche Hebel damals, um missbräuchlichen Sozialhilfebezug besser sanktionieren zu können. Bei der damaligen Beratung wurde auf einen ausländischen Sozialhilfebezüger fokussiert, der sich in offensichtlich vorwerfbarer Weise weigert, eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben.
ZESO-Artikel: Die Sozialhilfe wird instrumentalisiert und das System der sozialen Sicherheit geschwächt
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