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Arbeitsintegration und Unfallversicherungsschutz: Interpellation eingereicht

Bild: Christiane Heuser / pixelio.de

Das Bundesgericht hat 2017 entschieden, dass Personen, die im Rahmen der Sozialhilfe unbezahlte Arbeitseinsätze oder Praktika absolvieren, der obligatorischen Unfallversicherung unterstehen. Bis anhin war es üblich, Unfallrisiken während solcher Arbeitseinsätze über den Unfallzusatz der Krankenversicherung abzusichern.

Durch diese Praxisänderung werden Arbeitgeber abgeschreckt, solche Arbeitseinsätze anzubieten. Die berufliche Integration von Sozialhilfebeziehenden wird somit erschwert.

Da es zwei Jahre nach dem Urteil noch keine etablierte Praxis zu dessen Umsetzung gibt, hat SKOS-Präsident und LDP-Nationalrat Christoph Eymann eine Interpellation zum Thema eingereicht.

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